Mutterschutzgesetz

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Du fragst dich mit Sicherheit, was für Auswirkungen deine Schwangerschaft auf deinen Beruf haben wird. Das deutsche Arbeitsrecht bietet Schwangeren als auch jungen Müttern das besondere Mutterschutzgesetz (MuSchuG), wodurch die Gefährdung der Gesundheit, finanzielle Einbußungen sowie weitere Nachteile wie eine Kündigung während der Schwangerhschaft vermieden werden und so eine besondere Sicherheit bezüglich der Arbeit gewährleisten. Für die Vorbereitung deiner Schwangerschaft findest du das Wichtigste im Überblick!

Was bedeutet eigentlich Mutterschutz?

Mutterschutz heißt im Groben Schutz vor Gesundheitsgefährdung. Für die Schwangerschaftsuntersuchungen bei deinem Arzt wirst du freigestellt und normal bezahlt. Für die Vermeidung einer Gefährdung deiner Gesundheit, darfst du keinen gesundheitsgefährdenden Stoffen oder starkem Lärm ausgesetzt sein, keine schwere, körperlich Arbeit leisten, Nachtarbeit nur eingeschränkt ausüben, höchstens 8,5 Stunden täglich oder 90 Stunden pro zwei Wochen arbeiten. Ab dem 6. Monat darfst du zudem nicht mehr für längere Zeit stehen. Dein Arzt kann ein Beschäftigungsverbot (teilweise oder auch vollständiges) verordnen, wenn es notwendig ist. Die Beschäftigungseinschränkungen für Schwangere gelten auch für stillende Mütter. Sie dürfen nicht mit schwerer Arbeit oder unfallträchtigen Arbeiten beschäftigt werden. Zudem haben stillende Mütter Anspruch auf bezahlte Stillpausen. Diese müssen zwei Mal täglich à eine halbe Stunde oder ein Mal täglich à eine ganze Stunde zusätzlich zu sonstigen, gesetzlich vorgeschriebenen Pausen oder Erholungszeiträumen stattfinden. Dein Arbeitgeber darf von dir deswegen keine Vor- oder Nacharbeit verrechnen.

Wie lange dauert der Mutterschutz?

Der Mutterschutz für Schwangere bzw. junge Mütter beginnt 6 Wochen vor dem berechneten Entbindungstermin und 8 Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingsgeburten sowie Frühgeburten verlängert sich der Mutterschutz um 4 Wochen auf 12 Wochen. In diesem Zeitraum gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot für dich als Schwangere. Theoretisch kannst du nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen. Jedoch machen dies die wenigsten Frauen, denn üblich ist es, dass sie Elternzeit beantragen. Diese musst du spätestens sechs Wochen vor Ende des Mutterschutzes beantragen und auch die Dauer dafür schon festlegen.

Keine finanziellen Nachteile durch Mutterschutzgesetz

Dein Arbeitgeber kann dir andere Aufgaben geben, wenn du deine gewohnte Arbeit nicht mehr zu den normalen Arbeitszeiten ausführen kannst. Durch das Beschäftigungsverbot wirst du keinen finanziellen Nachteil haben: Dein Arbeitgeber muss dir mindestens den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate zahlen (auch als Mutterschaftslohn bekannt).
Falls du fest angestellt bist, dann bekommst du während der gesamten Mutterschutzfrist Anspruch auf das Mutterschaftsgeld sowie den Zuschuss deines Arbeitgebers. Voraussetzung dafür ist, dass du gesetzlich versichert bist. Hier zahlt deine Krankenkasse Mutterschaftsgeld von maximal 13 Euro pro Kalendertag bzw. pro Monat. Dein Arbeitgeber gibt dann so viel noch hinzu, bis dein Nettogehalt erreicht wird. Liegt dein durchschnittliches Nettogehalt unter 390 Euro, so bekommst du nur von deiner Krankenkasse Geld.

Mutterschutz und Kündigungsschutz

Schwangere sind für den Zeitraum ihrer Schwangerschaft und bis einen Monat nach der Geburt besonders vor einer Kündigung geschützt. Du könntest nur eventuell gekündigt werden, wenn das Unternehmen von seiner Existenz bedroht ist.

Wann informiere ich meinen Arbeitgeber?

Es gibt gesetzlich keine Frist, in der du deinem Arbeitgeber über deine Schwangerschaft informieren musst. Hier kannst du selbst entscheiden: Wenn du es früher sagst, kannst du auch früher deine Rechte in Anspruch nehmen, die das Mutterschutzgesetz bietet. Jedoch sind die ersten drei Monate einer Schwangerschaft auch die unsichersten, denn hier ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten, dass es zu einer Fehlgeburt kommen kann. Kommt es zu einer Fehlgeburt, ist es äußerst unangenehmen deinem Arbeitgeber davon zu erzählen. Daher sollte es genau richtig sein, wenn du ihn nach drei Monaten über die deine Schwangerschaft informierst. Aus Fairness solltest du nicht ewig warten bis du es deinem Arbeitgeber erzählst, denn dieser muss sich Gedanken machen, wer deine Aufgaben in Zukunft übernimmt.

Solltest du eine Arbeit ausüben, die Risiken birgt wie beispielsweise der Umgang mit Chemikalien, solltest du deinem Arbeitgeber sehr früh Bescheid geben, damit du die Rechte des Mutterschutzgesetzes in Anspruch nehmen kannst und dein Baby dadurch schützt.

Du solltest deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft und den Entbindungstermin informieren, sobald du es weißt. Verpflichtet bist du allerdings nicht dazu. Das Mutterschutzgesetz gilt für alle, egal ob in einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnis, als Teilzeitkraft oder Aushilfskraft.

Was möchte der Arbeitgeber alles wissen?

Deinem Arbeitgeber solltest du es als Erstes sagen, bevor deine Kollegen und Kolleginnen davon erfahren sollten. Zudem ist es wichtig, deinen Arbeitgeber um ein Gespräch zu bitten, auf welches du dich gut vorbereiten solltest.

Dein Arbeitgeber sollte Folgendes erfahren:
• Wann ist der errechnete Geburtstermin?
• Wann beginnt deine Mutterschutzfrist (sechs Wochen vor Geburt)?
• Hast du noch Resturlaub? Wenn ja: Möchtest du die Urlaubstage noch zur Mutterschutzfrist hinzufügen?
• Wie lange soll die Babypause dauern: Nimmst du nur den Mutterschutz oder auch noch die Elternzeit frei?
• Wann möchtest du wieder in den Beruf einsteigen? In Teilzeit oder Vollzeit?
• Welche Projekte und Aufgaben möchtest du noch bis zum Beginn der Mutterschutzfrist fertig stellen?
• Wer übernimmt deine Aufgaben während des Mutterschutzes und der Elternzeit?

 

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